Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich …

Erfahrungsfeld

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Freudenberg Gesellschaft Natur und Kunst gemeinnütziger eingetragener Verein, Schloß Freudenberg, 65201 Wiesbaden (im folgenden GNK genannt), sowie für den Besuch im Erfahrungsfeld und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen im Schloß Freudenberg. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherung und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Anmeldung des/der Kunden bei der GNK zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmebestätigung durch die GNK bedarf.

Die Buchung von Leistungen des Erfahrungsfeldes erfolgt telefonisch während der Öffnungszeiten oder rund um Uhr online. Der Kunde erhält eine Bestätigung der verbindlichen Buchung per E-Mail.

Ein Widerspruch zu o. g. Vertragsabschluss kann nur schriftlich per Post (Postanschrift) oder E-Mail

an erfahrungsfeldschlossfreudenberg.de erfolgen.

2.2.1 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

Die GNK kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

2.2.2 Haftung der GNK
Die GNK haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der GNK nur in Höhe des vereinbarten Führungsentgeltes.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

2.3 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in Schloß und Park Freudenberg. Die GNK übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GNK.

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der GNK gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die GNK kann vom Veranstalter oder Dritten eine Schlussrechnung verlangen.

2.4 Verjährung
Alle Ansprüche gegen die GNK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die GNK ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GNK zugesagten Leistungen zu erbringen. Sie sichert gewissenhafte Vorbereitung des Besuches im Erfahrungsfeld, Auswahl und Kontrolle des Erfahrungsfeldführers. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der GNK zu zahlen.

Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der GNK an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

Das Entgelt für Leistungen des Erfahrungsfeldes ergibt sich aus der beim Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der GNK (Programm, Angebot, Preisliste etc.) Die Ereigniskarte für das „Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne und des Denkens“ berechtigt zum einmaligen Besuch.

Für die Reservierung kann die GNK bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart.

Die Preise können von der GNK geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert (z. B. erhöhter Reinigungsaufwand durch nicht vereinbarte Nutzung).

Im Erfahrungsfeld entsteht keine Steuerpflicht und sind nach § 4 Nr. 22a steuerbefreit.

Das Entgelt wird nach dem Zustandekommen des Vertrages an der Erfahrungsfeldkasse oder bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug fällig.

Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der GNK aufrechnen. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der GNK.

4. Rücktritt durch den Kunden

Sollte der Kunde den angemeldeten Besuch im Erfahrungsfeld nicht wahrnehmen können, muss er die GNK so früh wie möglich darüber informieren.

Die GNK räumt dem Kunden ein, bis 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Besuchstermin von dem Vertrag zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GNK auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der GNK ausübt.

Tritt der Kunde, nach Ablauf dieser Frist, also innerhalb der 4 Wochen vor Besuchstermin, von dem Buchungstermin zurück, so behält die GNK den Anspruch auf Zahlung der Eintritte und Führungen oder/und Werkstätten. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Erfahrungsfeldbesuch aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigungen, vorgesehen waren, hat die GNK Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Falls der Kunde innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder diesen kurzfristig nicht wahrnimmt, fallen folgende Stornogebühren an: 4 Wochen bis 8 Tage vor Besuchstermin = 50 % des Gesamtpreises ab 7 Tage vor Besuchstermin = 100 % des Gesamtpreises.

Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.

Bei Onlinebuchung unterbreitet die Kund*in mit dem Bestätigen der kostenpflichtigen Buchung auf der Website das Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
Die Stornierung von Eintrittskarten und Veranstaltungstickets für Einzelbesucher ist gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. 

5. Rücktritt durch die GNK

Ferner ist die GNK berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der GNK nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;


Buchung für das Erfahrungsfeld unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;


die GNK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Besuch im Erfahrungsfeld den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GNK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GNK zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt der GNK entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Datenschutz

Die GNK verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Die persönlichen Daten der Kunden und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken wird ausgeschlossen.

Datenschutzbestimmungen

7. Schutzrechte

Die GNK behält sich alle Rechte an den im Erfahrungsfeld verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden oder an Dritte weitergegeben werden.

8. Sonstiges

Auskünfte erteilt die GNK nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Schloß Freudenberg drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für das Erfahrungsfeld sollen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Seminare

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Freudenberg Gesellschaft Natur und Kunst gemeinnütziger eingetragener Verein, Schloß Freudenberg, 65201 Wiesbaden (im folgenden GNK genannt), sowie für den Besuch im Erfahrungsfeld und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen im Schloß Freudenberg. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherung und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen Angebots des/der Kunden bei der GNK zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmebestätigung durch die GNK bedarf.

Die Annahme des schriftlichen Angebotes kann vorab telefonisch während der Öffnungszeiten erfolgen, eine entsprechende Bestätigung durch den Kunden jedoch nur schriftlich oder per E-Mail. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die GNK erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

3. Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Die GNK kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung behält sich die GNK vor einen Aufpreis zu erheben bzw. nachträglich in Rechnung zu stellen.

4. Haftung der GNK

Die GNK haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der GNK nur in Höhe des vereinbarten Führungsentgeltes.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

5. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in Schloß und Park Freudenberg. Die GNK übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GNK.

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.

6. Vermietung an Dritte

Eine Unter- oder Weitervermietung der Seminarräume an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der GNK. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der GNK gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die GNK kann vom Veranstalter oder Dritten eine angemessene Abschlagszahlung auf die Schlussrechnung verlangen.

7. Verjährung

Alle Ansprüche gegen die GNK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes.

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

8. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die GNK ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GNK zugesagten Leistungen zu erbringen. Sie sichert gewissenhafte Vorbereitung des Seminars, Auswahl und Kontrolle des Seminarleiters sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm- und Angebot zu. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der GNK zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der GNK an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Das Entgelt für Seminare ergibt sich aus dem Angebot.

Für die Reservierung kann die GNK bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Abschlagzahlung verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart. Bei einem Leistungsumfang größer 10.000 EUR erhebt die GNK eine Abschlagszahlung über 50% des Gesamtbetrages. Die Preise können von der GNK geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und die GNK zustimmt. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettobeträge, die bei Rechnungsstellung mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz berechnet werden.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der GNK bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der GNK gehen zu Lasten des Kunden, soweit die GNK diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die GNK pauschal erfassen und berechnen. Das Entgelt wird nach dem Zustandekommen des Vertrages bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug fällig. Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der GNK aufrechnen. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der GNK.

9. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Seminarzeit

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Werktage vor Seminarbeginn der GNK mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Entstehende Abweichungen nach unten können nicht mehr berücksichtigt werden; es wird dann der ursprüngliche Betrag in Rechnung gestellt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl ist die GNK berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten des Seminars und stimmt die GNK diesen Abweichungen zu, so kann die GNK die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die GNK trifft ein Verschulden.

10. Leistung und Honorar bei Firmenschulungen

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der GNK für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen der GNK, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten. Die Unterlagen für die Teilnehmer sind im Honorar inbegriffen, soweit nicht anders vermerkt ist. Der Seminarpreis ist nach Rechnungsstellung und erbrachter Leistung ohne Abzug zahlbar. Der Ausbildungsbereich der GNK ist gemäß ³ 4, Nr. 22aUStG steuerbefreit. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Die Benennung von Ersatzteilnehmern bedarf der Zustimmung der GNK. Alle nicht genannten Leistungen, sowie Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundene Kosten (z.B. Telefon, Parkgebühr) trägt der Teilnehmer selbst.

11. Rücktritt durch den Kunden

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von der GNK geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der GNK. Erfolgt diese nicht, so ist in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Sofern zwischen der GNK und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GNK auszulösen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der GNK ausübt. Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von dem Buchungstermin zurück, so behält die GNK den Anspruch auf Zahlung des Seminarpreises. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt das Seminar aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigungen, vorgesehen waren, hat die GNK Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Die GNK ist berechtigt, bei einem Rücktritt innerhalb 7 Tagen vor einem Seminartermin 100 %, innerhalb 4 Wochen vorher 50 % und innerhalb 4-8 Wochen vorher 25 % der vereinbarten Rechnungssumme in Rechnung zu stellen.

12. Rücktritt durch die GNK

Die GNK ist berechtigt, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen, falls ein zwingender Grund vorliegt. Die Verlegung oder Absage ist in solchen Fällen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Seminar abgesagt oder kann ein Kunde wegen Verlegung des Termins nicht teilnehmen, so werden ihm die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz entstandener Auslagen sind ausgeschlossen. Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist die GNK in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der GNK auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Abschlagszahlung nicht termingerecht geleistet, so ist die GNK ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen. Ferner ist die GNK berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der GNK nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Seminare unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; die GNK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass das Seminar den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GNK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GNK zuzurechnen ist. Bei berechtigtem Rücktritt der GNK entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

13. Datenschutz

Datenschutzbestimmungen​​​​​​​

14. Schutzrechte

Die GNK behält sich alle Rechte an den in ihren Seminaren verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden. Die bei den Seminaren eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nur in der ausdrücklich genehmigten Weise genutzt, weder ganz/teilweise kopiert, noch aus den Seminarräumen entfernt werden. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht benutzt werden. Alle Seminarunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch den Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

15. Sonstiges

Auskünfte erteilt die GNK nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Schloß Freudenberg drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

16. Schlussbestimmungen

Auskünfte erteilt die GNK nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Schloß Freudenberg drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Freudenberg Gesellschaft Natur + Kunst gemeinnütziger eingetragener Verein, Schloß Freudenberg, 65201 Wiesbaden (im folgenden GNK genannt), sowie für die von ihr ausgeführten Veranstaltungen, sowie das Nacht-Mahl und das Nacht-Mahl in Blau und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen im Schloß Freudenberg. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Stornierung) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form wie Fax oder E-Mail. Veranstaltungen, die einen Dritten als Kunden und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der GNK. Insoweit tritt die GNK nur als Vermittler auf.

2. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Anmeldung des/der Kunden bei der GNK zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmebestätigung durch die GNK bedarf. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die GNK erfolgt telefonisch oder schriftlich.

2.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Die GNK kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

2.3 Haftung der GNK
Die GNK haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die GNK nur in Höhe des vereinbarten Veranstaltungsentgeltes. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Teilnehmern. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in Schloß und Park Freudenberg.

Die GNK übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GNK. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.

Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume, Flächen usw. an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der GNK. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der GNK gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die GNK kann vom Kunden oder Dritten eine angemessene Abschlagszahlung auf die Schlussrechnung verlangen.

2.4 Verjährung
Alle Ansprüche gegen die GNK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fährlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fährlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die GNK ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GNK zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der GNK zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der GNK an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungs-gesellschaften. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der beim Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der GNK (Programm, Angebot, Preisliste etc.). Die Preise können von der GNK geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert (z. B. erhöhter Reinigungsaufwand durch nicht vereinbarte Nutzung). Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der GNK bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der GNK gehen zu Lasten des Kunden, soweit die GNK diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die GNK pauschal erfassen und berechnen. Das Entgelt wird nach dem Zustandekommen des Vertrages bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug fällig.

Die GNK ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der GNK aufrechnen. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der GNK.

4. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungs-beginn der GNK mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern, ansonsten wird der ursprüngliche Betrag in Rechnung gestellt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die GNK berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die GNK diesen Abweichungen zu, so kann die GNK die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die GNK trifft ein Verschulden.

5. Rücktritt durch den Kunden

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der GNK geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der GNK. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Sofern zwischen der GNK und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GNK auszulösen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der GNK ausübt. Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von dem Veranstaltungstermin zurück, so behält die GNK den Anspruch auf Zahlung des Führungspreises oder der Raummiete. Je nach dem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigungen, vorgesehen waren, hat die GNK Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Die GNK ist berechtigt, bei einem Rücktritt ab 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin 100%, bei 4 Wochen vorher 50% und bei 4 – 8 Wochen vorher 25 % in Rechnung zu stellen. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung. Kann der Kunde einen Termin für das Nachtmahl, das Dunkelbar-Frühstück, den Schloss-Brunch oder sonstige Veranstaltungen nicht wahrnehmen, so hat er die GNK so früh wie möglich zu informieren. Falls ein Nacht-Mahl, Dunkelbar-Frühstück, Schlossbrunch oder sonstige Veranstaltungen innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert werden muss, hat die GNK Anspruch auf die vereinbarten Veranstaltungskosten.

Bei Onlinebuchung unterbreitet die Kund*in mit dem Bestätigen der kostenpflichtigen Buchung auf der Website das Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
Die Stornierung von Eintrittskarten und Veranstaltungstickets für Einzelbesucher ist gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. 

6. Rücktritt durch die GNK

Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist die GNK in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunden auf Rückfrage der GNK auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Abschlagszahlung nicht termingerecht geleistet, so ist die GNK ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen.

Ferner ist die GNK berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der GNK nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; die GNK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GNK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GNK zuzurechnen ist. Bei berechtigtem Rücktritt der GNK entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Datenschutz

Die GNK verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Die persönlichen Daten der Kunden und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken wird ausgeschlossen.

Datenschutzbestimmungen​​​​​​​

8. Sonstiges

Auskünfte erteilt die GNK nach bestem Gewissen. Insoweit sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Schloß Freudenberg drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Schatzkiste

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Produkte der Freudenberg Gesellschaft Natur + Kunst gemeinnütziger eingetragener Verein, Schloß Freudenberg, 65201 Wiesbaden (im folgenden GNK genannt) aus dem Bereich der „Schatzkiste“ im Schloß Freudenberg.

2. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag wird mit der Bestellung wirksam, sofern die GNK sie nicht unverzüglich ablehnt. Für den Fall, dass die Ware für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, behält sich die GNK den Rücktritt vom Bestellauftrag vor.

3. Versand

Ihre Bestellung wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass an Wochenend- und Feiertagen keine Auslieferung erfolgt und ihre Bestellung erst am nächsten Werktag bearbeitet werden kann. Der Versand erfolgt per Post oder Paketdienst auf dem schnellst möglichsten Lieferweg.

4. Zustellung und Umtausch

Die Bestellung wird im Namen des Kunden per Post oder Paketdienst an die Lieferanschrift des Kunden geliefert. Der Mindestbestellwert beträgt 10,00 €. Für jede Bestellung wird eine Versand- und Bearbeitungsgebühr von mindestens 3,00 € erhoben (abhängig von Größe und Gewicht). Ab einem Bestellwert von 125,00 € für Bücher und Spiele liefern wir versandkostenfrei.

Wenn möglich, versenden wir alle Artikel Ihrer Bestellung in einer einzigen Lieferung. Wenn wir Ihre Bestellung aus technischen Gründen in mehreren Teilen ausliefern, berechnen wir den Versandkostenanteil nur einmal. Bei Eilsendungen wird der Eilzuschlag der deutschen Post in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der GNK.

6. Bücherpreise

Bücher sind preisgebunden und die Preise entsprechen denen im allgemeinen Buchhandel

7. Zahlungsbedingungen
  • per Bankeinzug: Sie erteilen uns die einmalige Genehmigung, den Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Wir belasten Ihr Konto erst dann, wenn die bestellten Artikel versandt werden. Bitte beachten Sie: Die Zahlung per Bankeinzug ist nur von einem Girokonto einer deutschen Bank aus möglich.
     
  • per Rechnung: Die Zahlung erfolgt durch Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
     
  • per Kreditkarte: Sie zahlen per Visa- oder Mastercard im Voraus. Alle persönlichen Daten werden SSL- verschlüsselt übertragen.

Bankverbindung:
Nassauische Sparkasse Wiesbaden
IBAN: DE59 5105 0015 0121 1820 83

8. Umtausch / Rückgaberecht

Der Kunde ist berechtigt, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an die GNK zurückzuschicken (Poststempel genügt).

Zum Umtausch berechtigt nur original verpackte Ware. Rücksendungen müssen freigemacht werden. Ausnahmen sind falsch oder beschädigt gelieferte Waren. Die GNK verpflichtet sich zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sofern beides nicht möglich, wird der Rechnungsbetrag zurückerstattet. Alle Sonder- und Einzelanfertigungen sind vom Rückgaberecht ausgenommen.

Die Rücksendung muss an die von uns angegebene Rücksendeadresse erfolgen:

Freudenberg Gesellschaft Natur + Kunst gemeinnütziger eingetragener Verein,

Schloß Freudenberg, Schatzkiste, 65201 Wiesbaden

9. Datenschutz

Datenschutzbestimmungen

10. Sonstiges

Unser Angebot ist freibleibend und gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Weil unsere Produkte keine Massenartikel sind, können leichte Abweichungen von den Internetabbildungen und -angaben vorkommen. Die mit uns geschlossenen Lieferverträge unterliegen in allen Fällen dem deutschen Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung

SEPA Identifikationsnummer

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer im 
SEPA-Lastschriftverfahren: DE20ZZZ00000275962